Guten Morgen,
gibt es einen Unterschied zwischen Vermögenssorge und Vermögensangelegenheiten?
Der (bzw. ein) Betreuungsrichter stellt sich auf den Standpunkt, dass wegen "Vermögenssorge" nicht mehr angeordnet wird, sondern nur noch wegen "Vermögensangelegenheiten" und gibt an, dass ein großer Unterschied bestehen würde. (Rücksprache scheidet aus.)
Was ist wohl der Hintergrund?
Danke schön