Hallo,
ich habe eine Anregung auf Bestellung eines Abwesenheitspflegers vorliegen. Der Abwesende ist Miterbe und die Abwesenheitspflegschaft soll für ein Erbscheinsverfahren bestellt werden.
Nun hat sich der Abwesende im Nachlassverfahren mehrfach per E-Mail gemeldet. Eine Anschrift hat er jedoch nicht mitgeteilt. Er schreibt mehrfach, dass er obdachlos ist und gibt auch nicht an wo er sich aufhält.
Liegen die Voraussetzungen für einen Abwesenheitspfleger überhaupt vor? Der Aufenthalt ist unbekannt, aber er ist ja per Mail erreichbar und weiß über das Nachlassverfahren Bescheid. Er weigert sich jedoch Erklärungen postalisch zu Übersenden.
Vielen Dank im Voraus