Amerikanische LLC als „Vermieter“ des Räumungsschuldners

  • Es ist sehr verworren. Der Räumungsschuldner war früher Eigentümer des bebauten Grundstückes, welches im Wege der Zwangsversteigerung versteigert wurde. Er, seine Kinder und die Kindesmutter (für Kinder und Mutter war ein Nießbrauchsrecht eingetragen) ziehen nicht aus, deswegen wurde ein Räumungstermin anberaumt und jetzt beantragen die, vertreten durch einen RA, Räumungsschutz und PKH. In beiden PKH Anträgen wurde angegeben, dass Miete gezahlt werden würde, was aus den Kontoauszügen und zwei Mietverträgen auch ersichtlich ist. Übrigens gibt der Schuldner an, er hätte kein eigenes Konto. Seine Mietzahlungen gehen vom Konto der Tochter ab.
    Jedoch hab ich mich gefragt, wieso ein Mietvertrag über das Versteigerungsobjekt vorhanden ist, wenn er selber Eigentümer der Immobilie war. Mit dem neuen Eigentümer wurde nichts derartiges vereinbart.
    Da als Vermieter auf dem Mietvertrag eine amerikanische LLC aufgeführt war, kam mir das sehr komisch vor und ich hab bei der Recherche herausgefunden, dass der Räumungsschuldner selber der „Director“ der LLC ist.
    Ich nehme an, dass die Mietzahlungen, die laut Kontoauszügen an ein Konto mit dem Namen der LLC gehen, am Ende dem Schuldner als Besitzer der LLC zufließen.
    Dies hat er im PKH Antrag jedoch nicht abgegeben. Außerdem bezieht er Bürgergeld, welches auch Beiträge für die Miete beinhaltet, die er angeblich zu leisten hat.

    Das kommt mir alles ein wenig illegal vor und ich frage mich, in wie weit ich da jetzt vorgehen kann und auch bsp. das Jobcenter über meinen Verdacht in Kenntnis setzen kann? Wohlmöglich hat er die Zahlungen zur Miete ja ungerechtfertigt erhalten und Vermögen und weitere Konten verschwiegen.

    Oder übersehe ich da was?
    Ist das Vermögen der eigenen LLC überhaupt als Vermögen im PKH Antrag oder bei der Beantragung von Bürgergeld anzugeben? Wie sieht das mit der Vermögenstrennung aus?

  • Woraus stützt du diese Vermutung: "Ich nehme an, dass die Mietzahlungen, die laut Kontoauszügen an ein Konto mit dem Namen der LLC gehen, am Ende dem Schuldner als Besitzer der LLC zufließen."

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Woraus stützt du diese Vermutung: "Ich nehme an, dass die Mietzahlungen, die laut Kontoauszügen an ein Konto mit dem Namen der LLC gehen, am Ende dem Schuldner als Besitzer der LLC zufließen."

    Na daran, dass er der Director der LLC ist. Über die LLC ist nicht wirklich etwas zu finden (keine Website o.ä), außer die Angabe, dass er dessen Director ist. Andere Mitglieder sind nicht aufgelistet und ich denke, dass er als sehr wahrscheinlich einziges Mitglied der LLC voll auf dessen Konto zugreifen kann, auf das die Mieten eingehen.

  • Wer betreibt denn die Räumung?

    Den musst du doch anhören, der sollte doch wissen ob er Miete kriegt

    Ja habe ich - warte auf Rückmeldung. Die Mietverträge sind jedoch auch schon aus der Zeit vor der Versteigerung. Also bestanden damals schon zwei Mietverträge: einer für den Eigentümer und einer für die Nießbrauchsberechtigte. Aber mir erschließt es sich nicht, weswegen ich als Eigentümer ein Mietverhältnis über mein Eigentum als Mietobjekt mit einer LLC als „Vermieter“ abschließen sollte, die nichts mit dem Grundstück zu tun hat.

  • Meine generelle Meinung zu Räumungsschutz des Versteigerungsschuldners: Gibt es quasi nicht!

    Der Schuldner weiß spätestens (!) mit Anordnung des Versteigerungsverfahrens, dass das wahrscheinliche Risiko besteht, dass er irgendwann das Objekt wird verlassen müssen. Je nach Dauer des Versteigerungsverfahrens hat er also mehr als genug Zeit sich um alles zu kümmern. Dieser Zeitraum verlängert sich sogar noch um den Zeitraum x vor Anordnung der Versteigerung, da ja irgendetwas zur Versteigerung geführt haben muss, zB Nichtzahlung der Kreditraten, was ihm ebenfalls bestens bekannt war. Mir würden daher keine Gründe einfallen, die zur Gewährung von Räumungsschutz gem § 765a ZPO führen könnten.

    Zum erwähnten Nießbrauch fehlt wie wichtigste Information. Ist das Recht bestehen geblieben oder durch Zuschlag erloschen? Wobei das im Rahmen der Klauselerteilung (es geht doch um den Zuschlagsbeschluss als Vollstreckungstitel für den Ersteher?) zu prüfen ist, da der Zuschlag als Räumungstitel nur gegen solche Personen erteilt werden darf, die durch Zuschlag ihr Besitzrecht verloren haben.

    Ob das Mietverhältnis besteht oder nicht, ist mE im Rahmen eines ordentlichen Prozesses zu klären und nicht im Rahmen des Räumungsschutzes.

    Wenn er Director der LLC ist, wird er auch die Angaben im PKH-Vordruck wissentlich falsch gemacht haben. Das alleine ist schon ein Grund zur Zurückweisung. Zudem würde ich die Akte dann der Staatsanwaltschaft vorlegen und wohl auch das Finanzamt informieren.

    Ebenfalls wichtig finde ich immer auch einen Blick in die Versteigerungsakte zu werfen. Wurde dort etwas zu einem Mietvertrag erklärt. Sowohl die Information dass einer besteht als auch dass keiner besteht kann explizit enthalten sein. Hat er dort auch schon Schutzanträge gestellt? Wie wurden diese begründet? Gab/gibt es Einwände gegen die Klausel?

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