Hallo
Ich hätte eine Frage zur Vergütung eines Verfahrenspflegers, wenn der Bestellungsbeschluss wie folgt formuliert ist:
"Als Verfahrenspfleger wird bestellt: Rechtsanwalt XYZ ABC.
Der Aufgabenbereich umfasst die Vertretung im Betreuungsverfahren.
Der Verfahrenspfleger führt diese Aufgabe im Rahmen seiner Berufsausübung."
Dazu hätte ich zwei Fragen:1. Kann der Anwalt in diesem Fall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen
2. Falls ja, wie würde die Abrechnung in einem Verfahren, das die Frage betrifft, ob eine Betreuung erforderlich ist, konkret aussehen? Welche Nummern des RVG wären einschlägig?