Vergütung eines Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger

  • Hallo :)

    Ich hätte eine Frage zur Vergütung eines Verfahrenspflegers, wenn der Bestellungsbeschluss wie folgt formuliert ist:

    "Als Verfahrenspfleger wird bestellt: Rechtsanwalt XYZ ABC.
    Der Aufgabenbereich umfasst die Vertretung im Betreuungsverfahren.
    Der Verfahrenspfleger führt diese Aufgabe im Rahmen seiner Berufsausübung."

    Dazu hätte ich zwei Fragen:1. Kann der Anwalt in diesem Fall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen

    2. Falls ja, wie würde die Abrechnung in einem Verfahren, das die Frage betrifft, ob eine Betreuung erforderlich ist, konkret aussehen? Welche Nummern des RVG wären einschlägig?

  • Abzurechnen wären die Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale und Steuern.

    Was ist denn der konkrete Wirkungskreis? Scheint mir hier sehr allgemein gefasst.

    Und ob eine Betreuung erforderlich ist, entscheidet doch allein der Richter nach persönlicher Anhörung des Betroffenen und Einholung eines medizinischen Gutachtens.

    Nach RVG kann der Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger nur dann abrechnen, wenn er Tätigkeiten entfaltet, mit denen auch ein juristischer Laie vernünftigerweise einen Rechtsanwalt betrauen würde.

    Es spielt insoweit keine Rolle, was im Bestellungsbeschluss steht. Entfaltet der Verfahrenspfleger keine anwaltsspezifischen Tätigkeiten, kommt eine Festsetzung der Vergütung nach RVG nicht in Betracht.

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