Wie immer habe ich am Freitag nur blöde + komplizierte Akten auf dem Tisch
Es gab in meiner Akte einen Termin / Protokoll für 2 Verfahren mit den Beteiligten.
Es wurde hierbei für jedes Verfahren ein eigener Wert festgelegt.
Der RA hat nun einen Vergütungsantrag für beide Werte mit Obergrenze §15 Abs.3 RVG eingereicht.
Kann ich ihm das auszahlen ?
Und dann würde er ja aber in dem anderen Verfahren keine Vergütung mehr bekommen oder ??