Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich stehe ein bisschen auf dem Schlauch. Ehefrau A hat für sich und das minderjährige Kind nach dem Erblasser ausgeschlagen.
Nun stellen die Geschwister des Erblassers einen Erbscheinsantrag.
Übersende ich diesen nun der Ehefrau zur Anhörung auch noch oder ist sie komplett raus? Die Ausschlagung für das minderjährige Kind wurde familiengerichtlich genehmigt.
Liebe Grüße
Luisa