Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe den Fall, dass eine Bank handschriftlich zum Abwicklungstestamentsvollstrecker eingesetzt wurde.
Nun beantragt der Sachbearbeiter, der angibt, für Testamentsvollstreckungen zuständig zu sein, ein TV-Zeugnis per e-Mail.
Dass das nicht geht, ist klar. Wer darf die Amtsannahme aber erklären? Nur die Vorstände, so hätte ich das jedenfalls eigentlich gesehen. Muss ich mir eine Prokura vorlegen lassen?
Reicht eine Vollmacht aus?
Sorry für die wahrscheinlich blöde Frage.
Liebe Grüße
Luisa