Hallo, ich habe einen Pfüb, bei welchem jedoch die Drittschuldnerbezeichnung fehlerhaft ist. Anschrift passt, jedoch statt Vorname Ehele.........wurde Eheleute geschrieben.
Kann der Pfändungsbeschluss dahingehend nachträglich korrigiert werden oder muss komplett neuer Pfüb Antrag gestellt werden. Die Drittschuldner hatten wegen falscher Bezeichnung Annahme des Pfübs verweigert.