Vergütung Nachlasspfleger Fahrtzeiten

  • Liebe KollegInnen,


    Wie handhabt ihr es bei der Vergütungsfestsetzung von Nachlasspflegern, wenn sie ihre Fahrtzeiten (zur Erblasser-Wohnung, zum Gericht zur Akteneinsicht, etc.) zusätzlich zum Aufwendungsersatz der Fahrtkosten als Arbeitszeit in die Vergütung mit einrechnen? Gehört zur Arbeitszeit, korrekt?

  • Äh…ja.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Äh…bitte.

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  • Als Freund von "Die Känguru Chroniken" von Marc-Uwe Kling mußte ich mir mein Äh dann doch verkneifen.

    "Lieber fünfmal nachgefragt, als einmal nachgedacht." ;)

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Zumal das leider oft genug (entgegen dem gesunden Menschenverstand und den gesetzlichen Regelungen) von Kolleginnen und Kollegen in den Gerichten infrage gestellt wurde/wird. Da halte ich die Nachfrage durchaus für legitim (ob man mit seiner Sicht wohl wider Erwarten allein in der Welt ist...).

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Zumal das leider oft genug (entgegen dem gesunden Menschenverstand und den gesetzlichen Regelungen) von Kolleginnen und Kollegen in den Gerichten infrage gestellt wurde/wird. Da halte ich die Nachfrage durchaus für legitim (ob man mit seiner Sicht wohl wider Erwarten allein in der Welt ist...).

    Die Legitimation ergibt sich erst, wenn ich im speziellen mit dem einen oder anderem Gericht das Problem habe. Die Basics sollte ich schon beherschen VOR der ERSTEN BESTALLUNG! Deswegen bin ich auch kein Freund von der Sachkundebefreiung für Rechtsanwälte und Sozialarbeiter in der Rechtlichen Betreuung.

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  • Da stimme ich grundsätzlich zu, sehe aber in #1 keinen Anlaß zur Schelte.

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  • Ich finde es als Forenbetreiber schon schwierig, wie hier Fragen neuer Benutzer mitunter abqualifiziert werden. Wenn man sich schon ein bisschen "eingelebt" hat, ist ein flapsiger Spruch noch etwas anderes. Aber neue Benutzer, die erkennbar beruflich teilnehmen dürfen, sollten schon das Gefühl haben, dass sie hier willkommen sind. Sonst ist die erste Frage gleich die letzte, was schade ist.

  • Also pnach24, nur Mut. Viele hier sind ernsthaft daran interessiert, qualifizierte Antworten zu geben.

    Wenn man schon ein paar Donnerstage dabei ist, rutscht (mir jedenfalls) auch schon mal ein Spruch raus, was die Ernsthaftigkeit des Antwortversuchs keinesfalls schmälern soll. Manchmal kann man auf diese Art auch Leute einfach vom Schlauch schubsen...

    Was nach meiner Erfahrung auch hilft: Nicht alles gleich beim ersten Mal persönlich nehmen. Beim zweiten oder dritten Mal darf dann auch gern zurückgeschossen werden. Du weißt, wer austeilt, muß auch einstecken können.

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  • Äh…so ist es.

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  • Ja und nein. Es ist jedenfalls nicht verboten, vor dem Absenden eines Beitrages selbst nochmal zu überlegen, ob er angemessen ist.

    Ich bin sehr sicher, dass die meisten Benutzer -insbesondere neue beim ersten Beitrag-, einen Spruch wie "Lieber fünfmal nachgefragt, als einmal nachgedacht." weniger als lustig, sondern eher als selbstgerecht und deplatziert empfinden werden. Selbst wenn er aus einem literarischen Werk stammen sollte und mit einem Smilie versehen ist.

  • Ja und nein. Es ist jedenfalls nicht verboten, vor dem Absenden eines Beitrages selbst nochmal zu überlegen, ob er angemessen ist.

    Das ist richtig und ich muß zugeben, daß ich mir vor längerer Zeit leider auch schon mal selbst an die Nase fassen mußte. Es war mir allerdings auch eine Lehre.

    Und die wenigen Typen, die ständig lieber fragen als zu lesen/suchen oder zu denken, erkennt man schnell.

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  • Ich bin erschrocken, dass ich hier von einigen (zum Glück wenigen) als wenig qualifiziert und nicht gewillt, selbst nachzudenken, hingestellt werde.

    Zur Hintergrundinformation: In einer Gruppe von frisch ausgebildeten Zertifizierten Nachlasspflegern wurde diese Frage gestellt. Nach Recherche hier im Forum, in den Ausbildungsunterlagen sowie in einem Fachbuch eines renommierten Rechtsanwalts haben wir keine Antwort auf diese banale Frage gefunden. Und bevor wie bei den Rechtspflegern falsche Vergütungsanträge einreichen und ihnen damit noch mehr Arbeitsaufwand zumuten, habe ich mir diese kurze Frage erlaubt.

    Also nur so viel zu der Aussage: Lieber fünf Mal gefragt, als ein Mal nachgedacht. Ich habe locker eine Stunde meiner Zeit zugebracht, um uns diese Frage selbst zu beantworten bevor ich sie hier ins Forum geschrieben habe. Ich habe mir schon gedacht, dass ich dann degradiert werde, die Hoffnung blieb aber bis zuletzt bestehen, dass Respekt auch vor Anfängern herrscht.

    Wenn das der neue Ton innerhalb des Kollegenkreises ist, empfinde ich das als beschämend.

  • *Umarmung*

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  • Vielleicht noch aus fachlicher Sicht:

    Ab wirksamer Amtsannahme sind alle im Rahmen des Wirkungskreises erbrachten Tätigkeiten des NLP auch grundsätzlich vergütungsfähig. Und weil es nicht die Freizeit des NLP ist, wenn er zur Besichtigung einer Nachlasswohnung etc. mal 1 Stunde Autofahrt machen muss (und in der Zeit keine anderen Sachen im Büro erledigen kann) ist es wohl absolut logisch, dass diese Zeit auch vergütet wird. Ich käme gar nicht auf die Idee, etwas anderes anzunehmen.

    Darf ich aus der letzten Antwort schließen, dass du kein Rpfl am Gericht sondern ein/e neue/r NLPFl/in bist?

    Wo wurde denn die „Zertifizierung“ gemacht? Beim WF?

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  • Ich finde die Ausgangsfrage gar nicht mal so uninteressant. Dass Fahrtzeiten vergütet werden, steht natürlich außer Frage. Aber man könnte ja durchaus auf die Idee kommen, wenn sich die Vergütung gegen den Nachlass richtet und ein (bsw.) Stundensatz in Höhe von 130,00 EUR geltend gemacht wird, wegen der Schwierigkeit der Tätigkeit, ob dann Fahrtzeiten auch mit diesem Stundensatz vergütet werden.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

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