Liebe KollegInnen,
Wie handhabt ihr es bei der Vergütungsfestsetzung von Nachlasspflegern, wenn sie ihre Fahrtzeiten (zur Erblasser-Wohnung, zum Gericht zur Akteneinsicht, etc.) zusätzlich zum Aufwendungsersatz der Fahrtkosten als Arbeitszeit in die Vergütung mit einrechnen? Gehört zur Arbeitszeit, korrekt?