Hallo, mich interessiert Eure Meinung zu folgendem Fall:
Im laufenden Verfahren stirbt der Insolvenzverwalter. Der Kanzleikollege wird als neuer Insolvenzverwalter bestellt, so dass die mit dem Verfahren bereits vertrauten Kanzleimitarbeiter beibehalten werden konnten. Nun ist das Verfahren abschlussreif und der Schlussbericht wird eingereicht - nebst Anträgen auf Vergütung als Insolvenzverwalter und auch als vorläufiger Insolvenzverwalter. Die Insolvenzverwaltervergütung steht ihm natürlich zu, aber hinsichtlich der Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter bestehen hier große Zweifel. Vorläufiger IV war ja allein der verstorbene Kanzleikollege, und der Vergütungsanspruch dürfte doch in den Nachlass fallen, oder? Müsste diese Vergütung nicht durch den Erbe geltend gemacht werden statt vom späteren Insolvenzverwalter?
Das Verfahren lief übrigens 8 Jahre, der Insolvenzverwalter starb vor 5 Jahren.