Rangvorbehalt mit Wertsicherungsklausel

  • Hallo!

    Bei mir wurde folgender Rangvorbehalt beantragt:

    edit by Kai: Screenshot entfernt

    Ist dieser wertgesicherte Rangvorbehalt eintragbar oder brauche ich auch für die Wertsicherungsklausel einen Höchstbetrag?

    Bei den sonstigen Nebenleistungen müsste meines Erachtens auch noch angegeben werden, ob einmalig oder jährlich.

    • Offizieller Beitrag

    Bitte keine Aktenbestandteile als Bild posten, danke!

    (Das möchte ich aus grundsätzlichen Erwägungen generell nicht und die Inhalte können später auch nicht über die Suche gefunden werden)

    Aktenbestandteile sollen hier nur als Beitragstext wiedergegeben werden.

  • Sorry, das wusste ich nicht.

    Beantragter Rangvorbehalt:

    Es wird das Recht vorbehalten, im Range vor dem vorstehend bestellten Recht Grundpfandrechte für beliebige Gläubiger im Betrag bis zu einem Betrag von 200.000 € mit jährlichen Zinsen bis zu 18 % und sonstigen Nebenleistungen bis zu 5 %, je ab dem Tag der Beurkundung des vorbehaltenen Rechts, eintragen zu lassen.

    Der Vorrangvorbehalt darf nur einmal ausgeübt werden.

    Der genannte Betrag von 200.000 € erhöht oder vermindert sich im gleichen prozentualen Verhältnis wie sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland gegenüber seinem Stand im Monat der Errichtung dieser Urkunde bis 3 Monate vor Ausnutzung des Rangvorbehalts erhöht oder vermindert.

  • Bei einer Hypothek oder Grundschuld selbst scheidet eine Wertsicherung "institutionell" aus.

    Aber auch bei einem Rangvorbehalt muß der Umfang des vorbehaltenen Rechts bestimmt und nicht nur bestimmbar sein. Eine Wertsicherung geht also auch da nicht.

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