Hallo zusammen,
ich habe mal weider ein Problem, bei dem ich einfach nicht weiterkomme.
In einem Grundbuch sind (seit über 40 Jahren) zwei Grunddienstbarkeiten eingetragen zugunsten einer juristischen Person (1.Fehler) mit dem Inhalt Einfriedung zum Bahnkörper hin und Beschränkung der Aufwuchshöhe sowie Unterlassung von Aufbauten (2. Fehler).
Der 1.Fehler ließe sich meines Erachtens noch korrigieren, der 2. Fehler aber ist ja elementar, da es sich um keinen Inhalt einer Dienstbarkeit sondern den Inhalt einer Reallast handelt.
Die Bewilligung liegt mir vor, es wurden "Dienstbarkeiten zu Gunsten von X zur Sicherung vorstehender Verpflichtungen" bestellt.
Der Inhalt ist m.E. Erachtens inhaltlich unzulässig, also müsste ich eine Amtslöschung vornehmen (natürlich erst nach entsprechender Anhörung).
Mein Problem ist jetzt, dass ein Antrag auf Eintragung der Vormerkung vorliegt. Im Kaufvertrag ist die Übernahme der Rechte drin, aber kein Wort darüber, dass die Dienstbarkeiten so nicht möglich sind.
Durch die Amtslöschung würde ja der alte Antrag wieder aufleben, aber benutzen könnte ich die Bewilligung nicht, da ich inzwischen einen Eigentumswechsel im Grundbuch hatte. Eine Vormerkung nach § 18 II GBO dürfte damit auch ausscheiden.
Aber kann ich jetzt einfach so die Vormerkung für den Käufer eintragen, denn damit mache ich ja definitiv den Rang kaputt und suggeriere dem Käufer auch noch, dass die Rechte so in Ordnung sind.
Meine Idee war schon, eine Erklärung des Käufers anzufordern, dass er bei der Änderung mitwirkt, aber ich glaube auch das kann ich nicht.
Über jeden Gedankenanstoß des Forums wäre ich dankbar.
Ein schönes Wochenende !