Grunddienstbarkeit mit Inhalt einer Reallast und nachfolgender Antrag

  • Hallo zusammen,

    ich habe mal weider ein Problem, bei dem ich einfach nicht weiterkomme.

    In einem Grundbuch sind (seit über 40 Jahren) zwei Grunddienstbarkeiten eingetragen zugunsten einer juristischen Person (1.Fehler) mit dem Inhalt Einfriedung zum Bahnkörper hin und Beschränkung der Aufwuchshöhe sowie Unterlassung von Aufbauten (2. Fehler).

    Der 1.Fehler ließe sich meines Erachtens noch korrigieren, der 2. Fehler aber ist ja elementar, da es sich um keinen Inhalt einer Dienstbarkeit sondern den Inhalt einer Reallast handelt.

    Die Bewilligung liegt mir vor, es wurden "Dienstbarkeiten zu Gunsten von X zur Sicherung vorstehender Verpflichtungen" bestellt.

    Der Inhalt ist m.E. Erachtens inhaltlich unzulässig, also müsste ich eine Amtslöschung vornehmen (natürlich erst nach entsprechender Anhörung).

    Mein Problem ist jetzt, dass ein Antrag auf Eintragung der Vormerkung vorliegt. Im Kaufvertrag ist die Übernahme der Rechte drin, aber kein Wort darüber, dass die Dienstbarkeiten so nicht möglich sind.

    Durch die Amtslöschung würde ja der alte Antrag wieder aufleben, aber benutzen könnte ich die Bewilligung nicht, da ich inzwischen einen Eigentumswechsel im Grundbuch hatte. Eine Vormerkung nach § 18 II GBO dürfte damit auch ausscheiden.

    Aber kann ich jetzt einfach so die Vormerkung für den Käufer eintragen, denn damit mache ich ja definitiv den Rang kaputt und suggeriere dem Käufer auch noch, dass die Rechte so in Ordnung sind.

    Meine Idee war schon, eine Erklärung des Käufers anzufordern, dass er bei der Änderung mitwirkt, aber ich glaube auch das kann ich nicht.

    Über jeden Gedankenanstoß des Forums wäre ich dankbar.

    Ein schönes Wochenende !

  • Ist das positive Tun (=Einfriedung zum Bahnkörper) nicht doch vielleicht nur Nebenverpflichtung einer Unterlassungsdienstbarkeit? Kommst Du da nicht durch Auslegung hin?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • In einem Grundbuch sind (seit über 40 Jahren) zwei Grunddienstbarkeiten eingetragen zugunsten einer juristischen Person (1.Fehler) mit dem Inhalt Einfriedung zum Bahnkörper hin und Beschränkung der Aufwuchshöhe sowie Unterlassung von Aufbauten (2. Fehler).

    Was steht denn genau drin? Also was ist denn konkret Inhalt der Dienstbarkeit? Gehört zur Einfriedung des Bahnkörpers die dauerhafte Unterhaltung (also ein aktives Tun) oder nur die Duldung (was ja Inhalt einer Dienstbarkeit sein kann). Auch die Unterlassungspflicht ist kein unzulässiger Inhalt.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Wortlaut der Einfriedung war : Die Käuferin verpflichtet sich, die gekaufte Fläche spätestens 5 Monate nach Vorliegen der Vermessung mit einer dauerhaften Einfriedung zum Bahnkörper hin zu versehen und diese entsprechend zu unterhalten.

    Wortlaut Aufwuchs: Die Käuferin verpflichtet sich , die nach den gesetzlichen Vorschriften für Bahnübergänge vorgeschriebenen Sichtverhältnisse unter entsprechender Beschränkung des Aufwuchses auf höchstens 1 Meter Höhe und Unterlassung zusätzlicher Aufbauten im Sichtbereich gemäß Straßengesetz jeweils einzuhalten

    Danach wurden zur Sicherung aller dieser Verpflichtungen die Eintragung "entsprechender Dienstbarkeiten" bewilligt und beantragt.

  • Wortlaut der Einfriedung war : Die Käuferin verpflichtet sich, die gekaufte Fläche spätestens 5 Monate nach Vorliegen der Vermessung mit einer dauerhaften Einfriedung zum Bahnkörper hin zu versehen und diese entsprechend zu unterhalten.

    Wortlaut Aufwuchs: Die Käuferin verpflichtet sich , die nach den gesetzlichen Vorschriften für Bahnübergänge vorgeschriebenen Sichtverhältnisse unter entsprechender Beschränkung des Aufwuchses auf höchstens 1 Meter Höhe und Unterlassung zusätzlicher Aufbauten im Sichtbereich gemäß Straßengesetz jeweils einzuhalten

    Danach wurden zur Sicherung aller dieser Verpflichtungen die Eintragung "entsprechender Dienstbarkeiten" bewilligt und beantragt.

    Die Verpflichtung einen Bahnkörper „mit einer dauerhaften Einfriedung zum Bahnkörper hin zu versehen und diese entsprechend zu unterhalten“, kann Nebeninhalt einer Dienstbarkeit sein.

    Der Leitsatz aus dem Beschluss des OLG Köln vom 30.01.1976, 2 Wx 149/75 = Rpfleger 1976, 209 lautet:

    „Verpflichtet sich der Erwerber eines der Bundesbahn gehörenden, unmittelbar an eine Bahnlinie angrenzenden Grundstücks, den erworbenen Grundbesitz entlang der Grenze zum Bahnkörper hin mit einer dauerhaften geschlossenen Einfriedung zu versehen und diese zu erhalten, so kann zur Sicherung des Bestandes und der Unterhaltung der Einfriedung eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Bundesbahn und zu Lasten des von ihr veräußerten Grundbesitzes eingetragen werden“.

    Und wenn der Aufwuchs im Bereich der Bahnübergänge auf höchstens 1 Meter beschränkt sein soll und zusätzliche Aufbauten zu unterbeleiben haben, dann ist auch das als Nebeninhalt einer Dienstbarkeit sicherbar.

    Die Kommentierung von Kazele im beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 01.11.2024, verweist dazu bei § 1018 RN 305.1 mit dem Text: „Beispiele: Pflicht, Mauern und Buschhecken als Einfriedung in einem bestimmten Zustand zu erhalten“ in der Fußnote 499 wiederum auf den vorgenannten Beschluss des OLG Köln.

    In der Fußnote 500 ist zu der Passage „Bäume nicht über eine bestimmte Höhe wachsen zulassen“, auf eine Entscheidung des OLG Celle („OLG Celle OLGE 26, 81 (82)“) verwiesen.

    Ebenfalls auf den Beschluss des OLG Köln wird etwa in der Kommentierung von Grziwotz in Erman BGB, Kommentar, Dokumentstand: 17. Auflage, 9/2023 Werkstand: 17. Auflage 2023, in § 1090 RN 7 letzter Satz verwiesen.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Und was ist jetzt die Hauptpflicht? Ich komme da gerade nicht mehr mit...

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  • Könnte gut sein, habe ich bisher nur nicht gelesen.

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  • Super vielen Dank schon Mal für die Fundstellen, die ich jetzt genauer studieren werde. Bei mir ist noch eine dritte Dienstbarkeit eingetragen für die Immissionsduldung. Aber mir wäre es sehr lieb, wenn sich aus der Fundstelle genau das ergibt, was der Leitsatz hergibt. Dann kann ich die Falschbezeichnung der Grunddienstbarkeiten ohne großen Aufwand in Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten ändern.

    Bei der zweiten Dienstbarkeit mit der Beschränkung des Aufwuchs kann ich ja tatsächlich das Unterlassen der zusätzlichen Aufbauten als Hauptzweck sehen.

    Vielen Dank schon mal !

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