Hi!
Ich habe folgendes Problem: Ein Dolmetscher beklagt sich, dass er sein Geburtsdatum (wegen der Mitteilungsverordnung) in seinen Rechnungen an das Gericht angeben müsse.
Jetzt bin ich (als Finanzbeamter) leider total ahnungslos was diesen ganzen Vergütungskram bei Gericht angeht (möchte das aber gerne vergebergen ). Daher mal meine Anfängerfrage: Ich finde im JVEG da die Regelungen zur Vergütung von Dolmetschern etc. Also für mich klingt das so, als ob der Dolmetscher (nur) einen Antrag auf Vergütung bei Gericht stellt, der dann vom Gericht beschieden wird. Heißt das, dass der Dolmetscher dem Gericht also gar keine "Rechnung" stellt sondern nur einen (formlosen) Antrag? Dann würde ja ohnehin nicht der gesetzliche Inhalt der Rechnung gem. § 14 UStG entscheidend sondern es geht hier um den Inhalt des Vergütungsantrags. Was das Gericht in seinem formlosen Vergütungsantrag wissen will, geht mich ja als Finanzbeamten nichts an... Kann ich also schreiben, dass er ja keine Rechnung stellt?
Bitte helft mir mal mit eurer Expertise. Und bin ich hier überhaupt im richtigen Unterforum??
VG
Exec