Hallo,
ich habe eine wahrscheinlich ziemlich doofe Frage:
Eine GmbH hat mehrere Geschäftsführer und mehrere Gesellschafter (natürliche Personen). Kann einer der Geschäftsführer, der zugleich (Mit-)Gesellschafter ist, sein Amt niederlegen und diese Erklärung quasi selbst als Gesellschafter entgegennehmen?