Ich schon wieder...
Nachlass überschuldet, keine Vfg. von Todes wegen, Ausschlagungsverfahren anhängig, ich als Nachlasspflegerin eingesetzt mit vollumfänglichem AK.
In der Erblasser-Wohnung habe ich ein Sparbuch aufgefunden. Ist nur ein dreistelliger Betrag drauf, aber auf Grund der Höhe der Schulden und der relativ geringen positiven Nachlassmasse nicht unerheblich.
Aus den Kontoauszügen des Erblassers ist ersichtlich, dass er seit Jahren per monatlichem Dauerauftrag jeweils 5€ auf dieses Sparbuch überwiesen hat mit dem Verwendungszweck: "Sparbuch Patensohn (...)". Er habe nur ein Patenkind und dieses ist im Verwendungszweck namentlich benannt worden. Auch die geschiedene Exfrau des Erblassers bezeugt, dass dieses Sparbuch für sein Patenkind angelegt wurde und ihm später zur Volljährigkeit übergeben werden sollte.
Weitere Unterlagen liegen nicht vor, auch bei der Bank nicht.
Reicht das aus, dass der Patensohn nachweisbar Begünstigter des Sparbuchs ist und es somit nicht zur Nachlassmasse gehören würde? Denn eine Übergabe des Sparbuchs im Hinblick auf 518 II BGB ja nie stattgefunden.