Worüber wird hier diskutiert?
Da versucht sich die Justiz mit E-Akte und elektronischem Rechtsverkehr zu modernisieren und wir kriegen die Möglichkeit Roben zu tragen.
Ich glaub es gibt wirklich andere Baustellen in der Justiz.
Trotzdem schönes WE
Worüber wird hier diskutiert?
Da versucht sich die Justiz mit E-Akte und elektronischem Rechtsverkehr zu modernisieren und wir kriegen die Möglichkeit Roben zu tragen.
Ich glaub es gibt wirklich andere Baustellen in der Justiz.
Trotzdem schönes WE
Das Eine schließt das Andere nicht aus.
Die Robe ist kein Allheilmittel, aber sie kann -so verstehe ich jedenfalls die ganz überwiegend positiven Ergebnisse der hiesigen ausführlichen Probephase- ein Baustein zur Stärkung des Berufes sein. Dies gilt gerade für jüngere Kolleginnen und Kollegen.
Das Eine schließt das Andere nicht aus.
Die Robe ist kein Allheilmittel, aber sie kann -so verstehe ich jedenfalls die ganz überwiegend positiven Ergebnisse der hiesigen ausführlichen Probephase- ein Baustein zur Stärkung des Berufes sein. Dies gilt gerade für jüngere Kolleginnen und Kollegen.
Dem ist zuzustimmen ! (unabhängig von meiner Einstellung zur eigenen Praxis)
Eine Tätigkeit als "erkennendes Gericht" oder gar als Spruchrichter mit Spruchrichterprivileg ist nach dem Wortlaut hier in Bayern nicht erforderlich. Nur eine "Verhandlung" (siehe oben). Der Erlass eines PfÜB ist klar keine Verhandlung, sondern reine Bürotätigkeit. Aber was soll an einer GLV keine Verhandlung sein?
Ich versuche mal eine Definition von Verhandlung durch Aneinanderreihung mehrerer Merkmale:
-) Anwesenheit von mehr als einer Person (deswegen nicht der Erlassdes PfüB alleine im Büro)
-) Besprechung mindestens eines Punktes
-) bei nicht von Anfang an übereinstimmenden AuffassungenUnd jetzt schauen wir auf eine GLV, die (nach Aufruf etc.) mit der Diskussion zur Frage der Stimmrechte beginnt und dazu sogar zu einer hoheitlichen Entscheidung führt. Im Ernst: Ich sehe dort sicher eine Verhandlung. Oder schauen wir auf eine Grundstücksversteigerung, bei der die Frage der richtigen Abgabe der Stimme, des Ausschlusses eines Bieters und/oder der richtigen Art und Höhe der Sicherheit relevant wird. Warum soll das keine Verhandlung sein?
Mir geht es dabei jetzt nicht darum, was macht der Rechtspfleger und was macht der Richter, sondern darum, ob das eine Verhandlung ist - und ob deswegen, wenn es ein Richter machen würde, nach dem Wortlaut der bayerischen Vorschrift Robenpflicht bestehen würde.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH
Lieber Andreas,
da können wir trefflich drüber streiten. Ich orientiere mich aber ganz strikt an § 169 I GVG. So erkläre ich den Praktikanten, den Azubis (einschließlich AnwärterInnen) warum Versammlungen von Gläubigern eben keine "Verhandlungen vor einem erkennenden Gericht" sind. ('Wobei ich mich bis heute frage, ob ich im Fall eines "Stuhlverkünders" nicht die Öffentlichkeit herstellen muss; aber da es keine Rechtsfolgenproblematik gibt, bin ich dem weder dogmatisch noch praktisch nachgegangen) .
Du hast natürlich Recht damit, dass die Leitung von Gl-Versammlungen und die Durchführung von Versteigerungsterminen weniger trivial sind, als der Erlass eines Pfübs (die M-leuz mögen mir an dieser Stelle verzeihen, ich hab das i.Ü. selber und auch wirklich gerne als Pensum gemacht). Und weiter ist zutreffend, dass da in der Tat häufig "verhandelt" wird. Wenn ich alleine das Insolvenzplanverfahren sehe, die "hohe Stunde der gerichtlichen Moderation"; wobei diese lebe ich auch in anderen Gläubigerversammlungen, wenn es heiß hergeht, das Salz in der Suppe der Terminstage.
In Bayern müsse wohl richterseitig beim Stuhlverkünder im Planverfahren wohl zumindest die Robe angezogen werden.
zu unterbezahlt für weißes Hemd oder Bluse ist schon eine alberne Aussage. Du solltest als rpfl schon vor Einführung der Robe eine Hemd oder eine Bluse zur dienstlichen Nutzung besessen haben. Und für die Teile in weiß wird kein Zuschlag erhoben
Das hat natürlich nichts mit der Frage zu tun, ob man es sich leisten kann. Rpfl werden wie schlechte Facharbeiter bezahlt, also warum sollen sie sich wie leitende Ingenieur anziehen?
"Das hat natürlich nichts mit der Frage zu tun, ob man es sich leisten kann. Rpfl werden wie schlechte Facharbeiter bezahlt, also warum sollen sie sich wie leitende Ingenieur anziehen?"
Dies aus Anwärtersicht erstaunt nicht schlecht. Da könnte die Larmoyanz für die spätere Berufsausübung schon angelegt sein, so nach dem Motto, ich bin so schlau, hab so eine tolle Ausbildung, werde aber schlecht bezahlt, also hau ich nur weg und gut ist, und die Richter wissen auch nicht viel mehr, und meine Geschäftsstelle macht es nicht so, wie ich es will. (ich hoffe, dass dies nicht so werden wird !) Mal weg von den Gedanken über den Zirkel der bürgerlichen Vorstellungen - Abgrenzung nach "unten" und" nach "oben". Meine Aufgaben eines Konkurs- und dann Insolvenzrechtspfleger habe ich anfänglich in der Gehaltsklasse A8 wahrgenommen, na und ! Ich weiß warum ich Rechtspfleger geworden bin.
Warum mensch sich wie anzieht ist doch eine ganz andere Frage. Früher bin ich meist in doc's, zerisseen Jeans und Streat-punk-lederjacke zur Arbeit gekommen. Aber dort, wo es die Justiz und das Verfahren zu repräsentieren gilt, wechsel ich dies, und dies ist keine Kostenfrage oder ein "Verstellen" .... Zum Anzug müssen es auch nicht immer die Allen-Edmonds sein, Lederchucks gehen auch.
Ich selber halte nix von "Bekleidungsvorschriften"; jede(r) sollte das tragen, in dem er authentisch ist, alles andere bringt nur Unsicherheit.
Ich verstehe nicht, warum das Tragen der Robe für Rechtspfleger problematisiert wird. Es geht doch nicht darum, ob man darunter Klamotten von H&M oder aus dem Designerladen trägt, sondern um die Robe als Symbol gerichtlichen/hoheitlichen Handelns. Für Richter, Rechtsanwälte, Protokollführer, Staatsanwälte und Rechtsreferendare als Sitzungsvertreter ist das doch völlig unstreitig. Warum soll das bei Rechtspflegern anders zu betrachten sein?
Billige Polemik. Wenn ich schon lese "Nun darf sich der Rechtspfleger also ebenso in eine Robe gewanden, wenn er in seiner Amtsstube die zugetragenen Akten abträgt." bin ich echt "begeistert". Das dürften die Richter uns Anwälte übrigens auch...
aha "Sie verharren also normalerweise in den Vergütungsstufen des „mittleren“, allenfalls des „gehobenen“ Dienstes;"
aha "Sie verharren also normalerweise in den Vergütungsstufen des „mittleren“, allenfalls des „gehobenen“ Dienstes;"
Nun. Das ist ja erstmal richtig, oder?
Rechtspfleger sind im gehobenen Dienst.
Rechtspfleger sind im gehobenen Dienst.
Das ist mir bekannt. Soweit mir bekannt, reicht die Besoldung von A9 bis A13+Z. A9 ist eine Besoldungsstufe des mittleren Dienstes, A10 entspricht in etwa A9+Z, ebenfalls eine Besoldungsstufe des mittleren Dienstes. Die Besoldungstufen A14 und höher sind in der Justiz bis auf wenige Ausnahmen regelmäßig Volljuristen vorbehalten, während in anderen Verwaltungen es keine klassischen "gehobenen Dienst"/"höheren Dienst" mehr gibt und nur das Einstiegsamt sich unterscheidet. Also "verharrt" der Rechtspfleger im "gehobenen Dienst".
A9 ist eine Besoldungsstufe in der sich ein Beamter des mittleren als auch des gehobenen Dienstes befinden kann. An seiner Laufbahngruppe ändert sich daran gar nichts. Er ist und bleibt ein Beamter des gehobenen Dienstes. Auch in A13 wird aus ihm kein Beamter des höheren Dienstes.
A9 ist eine Besoldungsstufe in der sich ein Beamter des mittleren als auch des gehobenen Dienstes befinden kann. An seiner Laufbahngruppe ändert sich daran gar nichts. Er ist und bleibt ein Beamter des gehobenen Dienstes. Auch in A13 wird aus ihm kein Beamter des höheren Dienstes.
Es ging in dem Blog um die "Vergütungsstufen", bei der sich halt "mittlerer Dienst" und "gehobener Dienst" überschneiden, nicht um einen wie auch immer gefühlten Status als "gehobener Dienst". So es den überhaupt noch gibt. In der Steuerverwaltung - zumindest in Niedersachsen - gibt es schon seit Jahren keinen mittlere/gehobenen/höheren Dienst mehr sondern nur noch eine Laufbahngruppe 1 und eine Laufbahngruppe 2 mit unterschiedlichen Einstiegsämtern.
Vergütungsstufen gibt es bei Beamten nicht. Es gibt Besoldungsgruppen.
Das Amt, welches einem Beamten durch Ernennung übertragen wurde, gehört einer Laufbahngruppe an. Früher beim Rechtspfleger gehobener Dienst, jetzt in den meisten Bundesländern anders genannt. Und diesem Amt folgt die Besoldungsgruppe. Das ist kein gefühlter Status, sondern ein Fakt.
Fakt ist aber auch, dass ein Rechtspfleger eine ganze Weile braucht, bis er ebenso viel "Sold" ausgezahlt bekommt, wie ein langgedienter mittlerer Beamter der Besoldungsstufe A9 oder A9+Z. Der bekommt auch mal schnell so zwischen 3.500 bis 4.000 Euro brutto.
A9 ist eine Besoldungsstufe in der sich ein Beamter des mittleren als auch des gehobenen Dienstes befinden kann. An seiner Laufbahngruppe ändert sich daran gar nichts. Er ist und bleibt ein Beamter des gehobenen Dienstes. Auch in A13 wird aus ihm kein Beamter des höheren Dienstes.
Es ging in dem Blog um die "Vergütungsstufen", bei der sich halt "mittlerer Dienst" und "gehobener Dienst" überschneiden, nicht um einen wie auch immer gefühlten Status als "gehobener Dienst". So es den überhaupt noch gibt. In der Steuerverwaltung - zumindest in Niedersachsen - gibt es schon seit Jahren keinen mittlere/gehobenen/höheren Dienst mehr sondern nur noch eine Laufbahngruppe 1 und eine Laufbahngruppe 2 mit unterschiedlichen Einstiegsämtern.
Bei der Justiz ergibt sich eine Besonderheit dadurch, dass es für die eigentlichen Kernaufgaben im gehobenen Dienst (Rechtspfleger) sowie im höheren Dienst (Richter und Staatsanwälte) strenge gesetzliche Vorgaben an die berufliche Qualifikation gibt (§ 2 Abs. 1 RPflG bzw. § 5 Abs. 1 DRiG). Für die Wahrnehmung von Aufgaben in der inneren Verwaltung der Justiz gilt dies zwar nicht, aber das betrifft nur einen vergleichsweise kleinen Teil der Personalstellen. Von daher ist die Unterscheidung von (ehemals) gehobener Dienst und (ehemals) höherer Dienst bei der Justiz immer noch sehr wichtig. In manchen Bundesländern gibt es ja vereinzelt Justizminister, die über keine juristische Ausbildung verfügen. Die stehen zwar ganz oben in der Hierarchie, dürften aber weder einen Strafbefehl, noch einen Mahnbescheid erlassen.
nun ist sie raus, die Anordnung über die Amtstracht bei den Gerichten für NRW ( Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. März 2025, Nr. 5, S. 325 f.).
Zum "Design" = Richterrobe.
In manchen Bundesländern gibt es ja vereinzelt Justizminister, die über keine juristische Ausbildung verfügen. Die stehen zwar ganz oben in der Hierarchie, dürften aber weder einen Strafbefehl, noch einen Mahnbescheid erlassen.
... und der Bundesverkehrsminister ist oft auch gar kein Lokführer.
'Minister' ist ein politisches Amt bei dem es auf die politischen Fähigkeiten ankommt. Der Minister ist selbstverständlich nicht oberster Sachbearbeiter seines nachgeordneten Geschäftsbereichs.
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