Gegen einen Zeugen wurde Ordnungsgeld festgesetzt. Ich habe letzlich einen Vollstreckungsauftrag an den GV gemacht. Erfolglos. Jetzt aber hat der Zeuge das Ordnungsgeld doch noch freiwillig beglichen, nicht aber die Kosten und auch nicht die Vollstreckungskosten.
Vollstrecke ich nun die Kosten + Vollstreckungskosten weiter, also neuer GV-Auftrag od. Pfüb, oder kann ich beides zum Soll stellen und über die LOK einziehen lassen?