Eidesstattliche Versicherung, § 410 FamFG

  • Liebe Forianer,

    ich habe mein erstes Verfahren zur Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung gemäß § 410 FamFG auf dem Tisch.

    Hintergrund: Arbeitnehmer hat sich unerlaubt Daten beim Arbeitgeber beschafft und möchte nun freiwillig an Eides statt versichern, sämtliche Daten gelöscht und Datenträger vernichtet zu haben und keine Daten an Dritte weitergegeben zu haben.

    Die Auskunftspflicht soll sich als Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag ergeben.

    Meine Frage: Ist das ein Fall für die e.V. gemäß § 410 FamFG iVm § 260 BGB? Ich denke ja. Hat jemand Einwände?

    Ich bin dankbar für Hinweise :/

  • Sorry für die späte Rückmeldung...

    Ja genau, der Arbeitgeber hat die e.V. verlangt. Dann werde ich mal einen Termin bestimmen.

    Kostenschuldner ist doch aber der Arbeitnehmer, der die e.V. abgeben möchte und das verfahren hier beantragt?

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