doppelter Pfänder - Kostentragungspflicht

  • Hier wurde neulich versehentlich zwei Pfänder erlassen.

    Pfänder A hatte die Bank als DS.

    Wenig später wurde ein neuer Pfüb beantragt, wo der Arbeitgeber der Drittschuldner war.

    Leider hat die Geschäftsstelle es aus dem Programm falsch ausgedruckt und es ist auch nicht sonstwie aufgefallen, dass der Entwurf für den Pfüb lediglich als Anlage beigefügt war als Nachweis der bisherigen Vollstreckungskosten. Die Bezeichnung der Dateien war aber fast identisch (beides Mal Pfüb Antrag mit dem Aktenzeichen). Ich muss den zweiten Pfänder natürlich aufheben. Aber wie sieht es denn mit den Kosten aus? Für den 2. sind Gerichtskosten und GV Kosten entstanden. Der Gläubiger möchte die Kosten erstattet bekommen. Wie muss denn meine Kostenentscheidung aussehen? In meinen Augen hat der Gläubiger da definitiv eine Teilschuld, da der Entwurf nicht als Anlage gekennzeichnet war. Meine Verwaltung möchte dazu keine Aussage treffen. Sie zahle jedenfalls kein Geld. Muss ich dem Schuldner nach § 788 ZPO die Kosten auferlegen? Wie wird das bei euch gehandhabt, wenn mal was schief geht (kann ja immer mal passieren).

  • Das weiß ich leider nicht. Wir hatten ihm auch geschrieben, er möge sich an den GV wenden, aber der besteht angeblich auf die Kosten, da er den Auftrag ja durchgeführt hat.

    Für § 788 ZPO sehe ich auch keinen Raum. Dann werde ich ihm mitteilen, dass er ggf Regress anmelden muss, das Amtsgericht hierfür jedoch nicht zuständig sei.

    Vielen Dank für das Feedback.

  • Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe liegt folgender Sachverhalt vor:

    1. Pfüb - DS Bank erlassen und abgeschlossen

    2. Pfüb - DS Arbeitgeber durch Gl. beantragt, jedoch auf falschem Beschlussentwurf erlassen

    M.E. sind für den 2. Pfüb die Gerichtskosten richtig erhoben, da er diesen ja beantragt hat. Wer jetzt "Schuld" hat, dass der gleiche Pfüb wie unter 1. nochmal erlassen wurde, kann ja dahingestellt bleiben.
    Pragmatisch würde ich jetzt das Schreiben des Gläubigers als Rechtsmittel auslegen und im Wege der Abhilfe den Pfüb 2 bezüglich Arbeitgeber unter gleichem AZ erlassen.

    Wegen der GV-Kosten, die jetzt durch die Zustellung an die Bank erhoben werden, sollte der Gläubiger entweder die Niederschlagung im Verwaltungsweg beantragen oder aber eine Schadensersatzforderung gegen das Land geltend machen. Da bist du als Sachbearbeiter bzw. deine Kostenbeamten dann als Entscheidungsinstanz raus. Das obliegt - je nach Bundesland - der jeweiligen Verwaltung.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!