Hier wurde neulich versehentlich zwei Pfänder erlassen.
Pfänder A hatte die Bank als DS.
Wenig später wurde ein neuer Pfüb beantragt, wo der Arbeitgeber der Drittschuldner war.
Leider hat die Geschäftsstelle es aus dem Programm falsch ausgedruckt und es ist auch nicht sonstwie aufgefallen, dass der Entwurf für den Pfüb lediglich als Anlage beigefügt war als Nachweis der bisherigen Vollstreckungskosten. Die Bezeichnung der Dateien war aber fast identisch (beides Mal Pfüb Antrag mit dem Aktenzeichen). Ich muss den zweiten Pfänder natürlich aufheben. Aber wie sieht es denn mit den Kosten aus? Für den 2. sind Gerichtskosten und GV Kosten entstanden. Der Gläubiger möchte die Kosten erstattet bekommen. Wie muss denn meine Kostenentscheidung aussehen? In meinen Augen hat der Gläubiger da definitiv eine Teilschuld, da der Entwurf nicht als Anlage gekennzeichnet war. Meine Verwaltung möchte dazu keine Aussage treffen. Sie zahle jedenfalls kein Geld. Muss ich dem Schuldner nach § 788 ZPO die Kosten auferlegen? Wie wird das bei euch gehandhabt, wenn mal was schief geht (kann ja immer mal passieren).