Hallo zusammen,
ich weiß, dass dieses Thema hier schon öfter aufkam. Jedoch habe ich hier noch keinen Beitrag gefunden, der meinen Fall direkt aufgreift.
Ich habe einen Fehler gemacht und versehentlich eine Grundschuld im Grundbuch gelöscht obwohl eigentlich nur ein Teilbetrag hätte gelöscht werden sollen.
Ich habe die Löschung am 31.07.2024 vollzogen und 5 Tage später wurden 2 weitere Grundschulden für Privatpersonen eingetragen.
Meiner Ansicht nach muss man nun einen Amtswiderspruch eintragen (in der Hauptspalte, halbspaltig so wie ich bisher rausgefunden habe).
Eine andere Lösung gibt es vermutlich nicht oder?
Ich bin mir auch unsicher wie es nach dem Amtswiderspruch weitergeht. Benötigt man dann einen Antrag auf Wiedereintragung von der Bank für die der Widerspruch eingetragen wurde? Oder vom Eigentümer? Und wie läuft das mit dem Rangverhältnis, durch die spätere Eintragung wäre dies ja hinfällig. Vielleicht kann jemand weiterhelfen.