Versehentlich Grundschuld gelöscht obwohl nur Teilbetrag bewilligt wurde

  • Hallo zusammen,

    ich weiß, dass dieses Thema hier schon öfter aufkam. Jedoch habe ich hier noch keinen Beitrag gefunden, der meinen Fall direkt aufgreift.
    Ich habe einen Fehler gemacht und versehentlich eine Grundschuld im Grundbuch gelöscht obwohl eigentlich nur ein Teilbetrag hätte gelöscht werden sollen.
    Ich habe die Löschung am 31.07.2024 vollzogen und 5 Tage später wurden 2 weitere Grundschulden für Privatpersonen eingetragen.
    Meiner Ansicht nach muss man nun einen Amtswiderspruch eintragen (in der Hauptspalte, halbspaltig so wie ich bisher rausgefunden habe).
    Eine andere Lösung gibt es vermutlich nicht oder?
    Ich bin mir auch unsicher wie es nach dem Amtswiderspruch weitergeht. Benötigt man dann einen Antrag auf Wiedereintragung von der Bank für die der Widerspruch eingetragen wurde? Oder vom Eigentümer? Und wie läuft das mit dem Rangverhältnis, durch die spätere Eintragung wäre dies ja hinfällig. Vielleicht kann jemand weiterhelfen. :(

  • Ja, Du benötigst für eine Wiedereintragung den Antrag eines berechtigten Parts. Das sind der Gläubiger und der Eigentümer völlig unabhängig voneinander. Der Rang ist allerdings futsch und ohne Rücktritt der neuen Rechte nicht wieder herstellbar.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Sicher, aber darum muß sich der Antragsteller kümmern, nicht Du.

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