Vollstreckungsbescheid

  • Guten Morgen,

    hierher ans LG kam die Sache nach einem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid . Der Einspruch wurde als unzulässig verworfen.

    Nun beantragt die RA die vollstreckbare Ausfertigung des VB. Nach Abgabe zu uns würde ich sagen ist es richtig,dass wir auch zuständig sind?

    Dazu wollte sie eigentlich eine Rechtsnachfolgeklausel beantragen, tut dies indirekt gegen die Erben. Reicht das? Ich verstehe ja was sie will, dass eben bzgl des VB die RNF Klausel erteilt werden soll. Das Urteil lautet bereits gegen die Erben.

    Danke!

  • Ich verstehe ja was sie will,

    Anträge unterliegen der Auslegung. Du darfst daher nicht am Wortlaut kleben (vgl. §133 BGB). Offensichtlich kann auch nur für den VB eine Klausel erteilt werden, da das Urteil keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat.

    Nach Abgabe zu uns würde ich sagen ist es richtig,dass wir auch zuständig sind?

    ebenso

  • Danke für eure Antworten!

    Ja, die Erbnachweise wurden bereits eingereicht. Der eindeutige Antrag auf vollstreckbare Ausfertigung des VB liegt vor, die Rechtsnachfilgeklausel ist nicht eindeutig beantragt, aber eben auslegbar bzw. durch Telefonat mir bekannt.

  • Guten Morgen,

    hierher ans LG kam die Sache nach einem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid . Der Einspruch wurde als unzulässig verworfen.

    Nun beantragt die RA die vollstreckbare Ausfertigung des VB. Nach Abgabe zu uns würde ich sagen ist es richtig,dass wir auch zuständig sind?

    Dazu wollte sie eigentlich eine Rechtsnachfolgeklausel beantragen, tut dies indirekt gegen die Erben. Reicht das? Ich verstehe ja was sie will, dass eben bzgl des VB die RNF Klausel erteilt werden soll. Das Urteil lautet bereits gegen die Erben.

    Danke!

    Ist mir unverständlich.

    Wenn es ein Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid war, dann ist der Vollstreckungsbescheid bereits erlassen und dem Antragsteller ausgehändigt. Es braucht keine "vollstreckbare Ausfertigung", ein Vollstreckungsbescheid bedarf keiner Klausel.

    Wenn der Einspruch als unzulässig verworfen wurde ist der Vollstreckungsbescheid aufrechterhalten worden.

    Die Klägerin möge diesen nebst Erbnachweisen einreichen und eine Rechtsnachfolgeklausel beantragen. Was heißt, sie hätte das "indirekt" schon getan?

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

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