Guten Morgen,
hierher ans LG kam die Sache nach einem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid . Der Einspruch wurde als unzulässig verworfen.
Nun beantragt die RA die vollstreckbare Ausfertigung des VB. Nach Abgabe zu uns würde ich sagen ist es richtig,dass wir auch zuständig sind?
Dazu wollte sie eigentlich eine Rechtsnachfolgeklausel beantragen, tut dies indirekt gegen die Erben. Reicht das? Ich verstehe ja was sie will, dass eben bzgl des VB die RNF Klausel erteilt werden soll. Das Urteil lautet bereits gegen die Erben.
Danke!