Hallo zusammen,
das hiesige Jugendamt als Beistand für das minderjährige Kind schickt uns ein Schreiben an den in Polen lebenden unterhaltspflichtigen Vater (Aufforderung zur Auskunft nach § 1605 BGB) und teilt mit, dass dessen Anschrift vom Bundesamt für Justiz zwar ermittelt worden sei, dieses die Anschrift aber nicht herausgeben darf und bitte nun uns das Schriftstück an den Vater in Polen zuzustellen. Wir seien zuständig, da das Kind in unserem Zuständigkeitsbereich wohnt.
Ich habe folgendes Merkblatt des BfJ dem Jugendamt geschickt unter Verweis auf Bl. 10 + 20: https://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Dow…icationFile&v=9
Daraufhin sendet das Jugendamt mir das Merkblatt des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. und bittet erneut um Zustellung: https://dijuf.de/fileadmin/Reda…_2022-06-27.pdf
Muss ich tatsächlich zustellen? Und wenn ja: wie läuft das Verfahren ab?
Vielen Dank!