Hallo,
mein Schuldner hat bereits ein Insolvenzverfahren durchlaufen, in welchem er keinen RSB-Antrag gestellt hat.
Darin wurde eine Deliktforderung angemeldet und (offenbar versehentlich) entsprechend § 175 Abs.2 belehrt. Die Forderung wurde als Deliktforderung ohne Widerspruch eingetragen.
Nun habe ich ein 2.Verfahren mit RSB Antrag und derselbe Gläubiger meldet die Forderung wieder als Deliktforderung + tituliert durch Tabellenauszug an.
Jetzt widerspricht der Schuldner dem Delikt nach Belehrung.
Kann ich mich jetzt auf § 184 Abs.2 stützen und dem Schuldner die Verfolgung des Widerspruchs aufgeben? Ich habe da etwas Bauchschmerzen, da m.E. - und so handhaben wir es hier - ohne RSB-Antrag keine Deliktseigenschaft eingetragen wird (ich weiß, dass das nicht unstreitig ist).
Andererseits wurde der Schuldner belehrt....
Viele Dank für eure Hilfe!
Ruly