Hallo,
folgende Frage:
Im Grundbuch ist eine GbR bestehend aus zwei Gesellschaftern als Eigentümerin eingetragen. Über das Vermögen des einen Gesellschafters wurde nun das Insolvenzverfahren eröffnet. Die zuständige Serviceeinheit hat sich die Frage gestellt, ob der Insolvenzvermerk jetzt "ganz normal" eingetragen werden muss oder ob eventuell die Gesellschaft vorher aufgefordert werden muss, dass sie die Eintragung in das Gesellschaftsregister beantragen. Weil dann würde die eröffnete Insolvenz vermutlich nicht mehr in das Grundbuch eingetragen werden müssen, sondern in das Gesellschaftsregister. Die Frage ist nur, ob man die Gesellschafter dazu "zwingen" kann, dass sie die Eintragung der Gesellschaft in das Gesellschaftsregister beantragen.
Vielleicht hatte jemand ja schonmal so einen oder einen ähnlichen Fall und kann helfen. Vielen Dank