Folgender Fall:
Ein Landwirt mit einem großen Hof erleidet einen Unfall und kann seine Belange nicht mehr regeln (schwere Kopfverletzung, Kommunikation kaum möglich). Vorsorgevollmacht bzw. Handlungsvollmacht für Betrieb liegt nicht vor.
Er ist Eigentümer einer Hofstelle mit über 40 Hektar und 2 Mastställen (derzeit zum Glück keine Tiere eingestallt).
Betreuer (Bruder) mit Aufgabenkreis Vermögenssorge.
Welche Handlungen kann der Betreuer nun vornehmen? Welche Aufgaben hat er in Bezug auf die "Unternehmensfortführung" für den Hof? Ich habe diese Woche Verpflichtungsgespräch und bin gerade überfragt, was der Betreuer im Rahmen der Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebes tun darf.