Die Änderungen der §§ 158b und c FamFG sind schon ab Bestellung von Verfahrensbeiständen ab 11.04.25 in Kraft getreten!
Änderung Vorschriften Verfahrensbeistand zum 11.04.2025
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danke für den Hinweis

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Guten Morgen! Gilt die Erhöhung nur für Verfahrensbeistände, die nach dem 11.04.2025 bestellt worden sind, oder auch rückwirkend?
Vielen Dank schon einmal vorab!
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Guten Morgen! Gilt die Erhöhung nur für Verfahrensbeistände, die nach dem 11.04.2025 bestellt worden sind, oder auch rückwirkend?
Vielen Dank schon einmal vorab!
Keine Rückwirkung: § 493 Abs. 4 S. 2 FamFG
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Danke schön für die schnelle Antwort!

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Guten Morgen! Gilt die Erhöhung nur für Verfahrensbeistände, die nach dem 11.04.2025 bestellt worden sind, oder auch rückwirkend?
Nur eine kleine Richtigstellung: Die Änderungen gelten für Verfahrensbeistände, die ab dem 11.04.2025 bestellt worden sind.

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Vielleicht interessante Ergänzung:
Bei Bestellung zum gleichen Aktenzeichen (eines eigentlich schon abgeschlossenen Verfahrens) über den Weg der konkludenten Bestellung (Erweiterung des Aufgabenkreises) haben zwei Gerichte unterschiedlich agiert. Ausgangslage waren jeweils Verfahren, die VOR dem 11.04.2025 begonnen wurden, die Erweiterung des Aufgabenkreises kam NACH dem Stichtag.
Gericht A sieht die Erweiterung so, daß hier der ursprüngliche Beschluss ergänzt / geändert wurde und vergütet mit dem alten Satz.
Gericht B nimmt das Datum der Erweiterung als Grundlage und vergütet nach dem neuen Satz.
Betrifft sicherlich nur eine Handvoll von Verfahren, aber spannend ist es allemal.
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