Sorry Leute,
euch wird die Frage wahrscheinlich dämlich vorkommen.
Hocke hier in einer unfreiwilligen Straf-Vertretung und stehe auf dem Schlauch, weil ich das sonst nicht mache.
Kostenfestsetzung !!
Freispruch des Angeklagten und Kosten sind der Staatskasse auferlegt.
Anwalt macht Pflichtverteidigergebühren für sich geltend und dann noch mal Wahlanwaltsgebühren für den freigesprochenen Angeklagten.
Pflichtverteidigergebühren sind bereits festgesetzt.
Was passiert jetzt mit den Wahlanwaltsgebühren? Werden die ebenfalls voll festgesetzt oder muss ich die Pflichtverteidigergebühren verrechnen?
Danke für euer Verständnis