Mit Teilungserklärung wurde ein WEG mit 3 Einheiten gebildet. An den bei den Wohnungen anschließenden Grundstücksflächen wurden Sondernutzungsrechte bestellt, damit jeder Wohnungseigentümer so gestellt wird, als wenn er ein "eigenes" Grundstück hätte. Sozuagen eine Aufteilung in 3 Flächen.
Bei der Wohnung 3 ist u.a. ein Sondernutzungsrecht an der Terrasse bestellt.
Diese Terrasse wird nun baulich in die Wohnung integriert.
Das Sondernutzungsrecht gilt an dem nun umbauten Wohnraum fort. Bzgl. der weiteren Flächen wird die Gebrauchsregelung leicht verändert (u.a. wird eine andere Fläche Terrasse).
Mein Problem ist, ob die frühere Terrasse, die nun baulich Teil des Wohnzimmers ist, Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht bleiben kann oder in Sondereigentum umgewandelt werden muss.
Wenn ich die Entscheidung des OLG München vom 31.03.2014 − 34 Wx 3/14 lese, dann ist die bauliche Einbeziehung von Gemeinschaftseigentum, mit Änderung des Sondernutzungsrechts am unbauten Wohnraum, so möglich, da ich aufgrund des Aufteilungsplanes immer noch die Grenzen des Sondereigentums problemlos feststellen kann.
Ehrlich gesagt, widerstrebt mir das. Ich befürchte nur, dass ich hier die begehrte Eintragung machen muss.
Wie seht ihr das?