Ich hab hier als Titel einen Notariatsakt nach österreichischem Recht, der die Bestellung einer Grundschuld nach deutschem Recht beinhaltet. Diese Eigentümergrundschuld wurde wirksam von einem Dritten gepfändet, so dass nach Zöller § 727 ZPO eine Rechtsnachfolge eingetreten ist und die Vollstreckungsklausel nach § 727 ZPO erteilt werden müsste. Der österreichische Notar weigert sich wohl, eine solche Klausel zu erteilen. Gemäß Urkunde ist die Vollstreckungsunterwerfung gemäß § 800 ZPO für den Eigentümer erfolgt, der Notariatsakt enthält auch die Vollstreckbarerklärung usw. Was mach ich nu, um die Zwangsversteigerung anordnen zu können. Ist das jetzt mit der Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel möglich (obwohl der Inhalt deutsches Recht enthält) oder wer erteilt ggf. innerhalb von Deutschland die Rechtsnachfolgeklausel oder kann ich darauf ganz verzichten (weil der PfÜB ja wirksam ist). Gemäß der Urkunde hat der Notar sich wohl aus der Haftung und Verantwortung für anderes als österreichisches Recht losgesagt. Vielleicht ist das ja ganz einfach.
Für Hilfen und Anregungen bin ich dankbar, weil der Gläubiger auch überfragt ist und nicht weiterkommt und ich mir jetzt nicht mehr sicher bin, wozu ich ihn genau beauflagen muss, um den Titel für ihn vollstreckbar zu machen. Vielen lieben Dank