Guten Morgen,
ich habe einen Fall vorliegen, bei welchem die Testamentsvollstrecker vor dem Nachlassgericht die Annahme des Testamenstvollstreckeramtes angenommen haben,
"Erschienen sind:
A und B ausgewiesen durch Personalausweis
Sie erklären...
Wir nehmen das Amt des Testamentsvollstreckers an."
vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
Unterschrift A und B.
Jedoch haben A und B das Dokument nicht unterschrieben. Die Frage ist demnach reicht mir das nicht unterschrieben Annahmezeugnis dennoch aus,
da das Nachlassgericht, sich von der Identität in dem Protokoll ausreichend Kenntnis verschafft hat über die TV's (Ausgewiesen durch Personalausweis)
Oder benötige ich das Annahmezeugnis nochmal aber in Unterschriebener Form?
Entscheidung des OLG Stuttgarts Beschluss vom 01.08.2022 - 8 W 159/22
Ist die Annahme des TV auch ohne die Unterschriften in der Urkunde grundbuchtauglich wirksam nachgewiesen worden, weil die Identität durch Einsicht in den Personalausweis, der TV's bekannt ist?
Für eine Hilfe im Voraus, vielen Dank.