Wirksame Annahme durch Testamentsvollstrecker durch Annahmezeugnis

  • Guten Morgen,

    ich habe einen Fall vorliegen, bei welchem die Testamentsvollstrecker vor dem Nachlassgericht die Annahme des Testamenstvollstreckeramtes angenommen haben,

    "Erschienen sind:

    A und B ausgewiesen durch Personalausweis

    Sie erklären...

    Wir nehmen das Amt des Testamentsvollstreckers an."

    vorgelesen, genehmigt und unterschrieben

    Unterschrift A und B.


    Jedoch haben A und B das Dokument nicht unterschrieben. Die Frage ist demnach reicht mir das nicht unterschrieben Annahmezeugnis dennoch aus,

    da das Nachlassgericht, sich von der Identität in dem Protokoll ausreichend Kenntnis verschafft hat über die TV's (Ausgewiesen durch Personalausweis)

    Oder benötige ich das Annahmezeugnis nochmal aber in Unterschriebener Form?

    Entscheidung des OLG Stuttgarts Beschluss vom 01.08.2022 - 8 W 159/22

    Ist die Annahme des TV auch ohne die Unterschriften in der Urkunde grundbuchtauglich wirksam nachgewiesen worden, weil die Identität durch Einsicht in den Personalausweis, der TV's bekannt ist?

    Für eine Hilfe im Voraus, vielen Dank.

    Auch Wolkenkratzer haben als Keller angefangen.

    Einmal editiert, zuletzt von Samaras (15. Mai 2025 um 08:28)

  • Das ist überhaupt keine Annahmebestätigung (die Bezeichnung Annahmezeugnis ist begrifflich falsch), sondern die Niederschrift über die zur Urkunde des NachlG erfolgte Annahmerklärung, die Dir wahrscheinlich nur in Ausfertigung vorliegt und die im Orginal daher durchaus sowohl vom Rechtspfleger als auch von den beiden TV unterschrieben sein dürfte.

  • Der Notar bezeichnet die Erklärung als Annahmeerklärung und nimmt diese in beglaubigter Abschrift zur Urkunde.

    Aber du hast vermutlich Recht es ist wohl mehr ein Entwurf der als beglaubigte Abschrift (keine Ausfertigung) zur Urkunde genommen wird als eine wirkliche Annahmeerklärung welcher der Form des § 29 GBO entsprechen würde und als Identitätsnachweis/ Annahmeerklärung ausreichend wäre. Ich werde diese nochmals anfordern mit Unterschriften.

    Vielen Dank für die Hilfe. :)

    Auch Wolkenkratzer haben als Keller angefangen.

  • Mir ist der Sachverhalt weiterhin nicht ganz klar.

    Entweder die beiden Testamentsvollstrecker haben das Amt zur Niederschrift des NachlG angenommen oder sie haben es eben nicht. Haben sie es, ist Nachweis der Amtsannahme eine Ausfertigung der betreffenden nachlassgerichtlichen Niederschrift und haben sie es nicht (weil sie nur privatschriftlich angenommen haben), dann bedarf es einer nachlassgerichtlichen Annahmebestätigung (die nicht den Charakter eines TV-Zeugnisses hat).

  • Wichtig wäre, dass aus der Anlage der notariellen Urkunde auch der Beglaubigungsvermerk des Nachlassgerichts ersichtlich ist. Wenn im Nachlassprotokoll die Namen vorgedruckt sind hat das offenbar eine Doppelfunktion: Im Original zeigt es an wo die betreffende Personen unterschreiben soll. Bei der Verwendung für eine beglaubigte Abschrift zeigt es an (im Sinne von "gezeichnet") wo die betreffende Person unterschrieben hat. Die Mühe ein unterschriebenes Protokoll tatsächlich zu kopieren macht man sich beim Nachlassgericht regelmäßig nicht mehr. So jedenfalls meine Erfahrung.

    Einmal editiert, zuletzt von Alpinschussel (8. Mai 2025 um 08:48) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Ich danke euch für die Hinweise.

    Alpinschussel den Gedanken mit gezeichnet statt einer wirklichen Unterschrift hatte ich auch. Dies wird ja bei Bankvollmachten immer gemacht, damit die keine hundert Ausfertigungen unterschreiben müssen.

    Das Dokument:

    Beglaubigte Abschrift

    Niederschrift

    in dem Nachlassverfahren X

    erschienen

    TV 1

    TV 2

    jeweils ausgewiesen durch Personalausweis

    Sie erklären folgendes:

    Sinngemäß:

    Sie wurden als TV eingesetzt und haben das Amt angenommen.

    Beantragt beglaubigte Abschrift der Amtsannahmeerklärung

    v.g.u

    Ort wo Unterschrift TV 1 und Unterschrift TV 2 eigenhändig erfolgen soll.

    Jedoch wurde nicht eigenhändig unterschrieben.

    Der Gedanke von gezeichnet TV 1 und TV 2 von Alpinschussel kam mir auch, jedoch habe ich diesen verworfen da kein Hinweis darauf bestand.

    Demnach ist davon auszugehen dass die Unterschriften vergessen wurden.

    So wie Cromwell es gesagt hat. Es liegt wohl keine wirksame Annahmeerklärung vor.

    Auch Wolkenkratzer haben als Keller angefangen.

  • Ich glaube nicht, dass die Unterschriften vergessen wurden. Das ist nachlassgerichtliche Praxis, wie Alpinschussel schreibt, und technisch bedingt (FORUMStar) - kenne das Programm allerdings nicht näher.

  • Die Justizfachangestellte hat das Schreiben maschinell beglaubigt sodass keine Unterschrift notwendig ist.

    Der Nachlassgerichtbearbeiter hat allerdings nicht unterschrieben.

    Zumindest diese Unterschrift würde fehlen.

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  • Oder wenigstens der Namenszug ("gez- Müller - gez. Meier - gez. Schlau, Rpfl'in") - der übrigens auch vor dem Rubrum stehen sollte ("Vor der Rpfl'in Schlau erschienen ...")

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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