Löschung Hypothek durch Testamentsvollstrecker, Nachweis der Entgeltlichkeit

  • Guten Morgen,

    In meinem Grundbuch ist als Gläubiger einer Hypothek eine natürliche Person eingetragen. Diese ist verstorben, beerbt worden von der Ehefrau, diese wiederum ist auch verstorben und hat Testamentsvollstreckung angeordnet. Nun hat die Testamentsvollstreckerin die Löschung des Rechts beantragt (das Grdst. soll verkauft werden). Ich habe den Notar angeschrieben und um Nachweis der Entgeltlichkeit der Löschung der Hypothek gebeten. Sofern die Forderung noch besteht, würde in der Löschung der Hypothek eine versteckte Schenkung stecken, was der TV nicht darf. Der Notar schickte mir darauf ein Schreiben des TV, sie sei seit zehn Jahren nicht mehr im Dienst (war eine Steuerberaterin), die TV sei auch abgeschlossen und sie könne nichts zur Entgeltlichkeit sagen (hat aber die Löschungsbewilligung erteilt!). Hab dann noch mal beim Notar angedeutet, dass das so nicht hilfreich ist. Nun reicht der Notar mit das handgeschriebene Kassenbuch der Eigentümer ein für den Zeitraum von 1976 bis 1982 aus dem die monatliche Ratenzahlung von 320 DM ersichtlich ist. Dummerweise besteht die Hypothek seit Oktober 1969. Und es sind handgeschriebene Notizen der Eigentümer (die natürlich das Recht raus haben wollen). Im Februar und März 1982 wurde die Rate bezahlt und vom Gläubiger wieder zurück gezahlt (wahrscheinlich wegen Überzahlung, so die Erklärung der Eigentümer).

    Schöner Stöber sagt hierzu:

    "Die Entgeltlichkeit der Verfügung ist regelmäßig dann hinreichend nachgewiesen, wenn die dafür maßgebenden Beweggründe im Einzelnen angegeben werden, verständlich und der Wirklichkeit gerecht werdend erscheinen und begründete Zweifel an der Pflichtmäßigkeit der Handlung nicht ersichtlich sind. Es genügt also auch eine privatschriftliche Erklärung des Testamentsvollstreckers, die diesen Anforderungen entspricht, nicht dagegen seine bloße Behauptung, die Verfügung sei entgeltlich."

    Ich finde die Erläuterungen der Eigentümer unter Nachweis des Kassenbuchs schlüssig. Aber reicht mir das hier aus?

    Würdet ihr das Recht unter diesen Voraussetzungen löschen?

  • Es spricht die Lebenswahrscheinlichkeit dafür dass, wenn eine seit 1969 bestehende Forderung nicht bezahlt worden wäre, der Gläubiger irgendwann in den letzten 56 Jahren die Zwangsvollstreckung betrieben hätte.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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