Hi!
Ich habe hier eine Erbausschlagung vor mir liegen.
Es ist eine Art Vordruck zum ausfüllen und ankreuzen durch den Ausschlagenden. Das wurde gemacht und es wurde widersprüchlich angekreuzt. Ich weiß, zwar gemeint ist, dennoch befremdlich, wenn mir der Notar in der Unterschriftsbeglaubigung erklärt, dass er die vorstehende Erklärung gem. §378 Abs. 3 S.1 FamFG geprüft hat. Offenbar nämlich nicht, denn dann hätte ja auffallen müssen, ob ausgeschlagen oder angefochten wird. Hier wurde mal pauschal alles angekreuzt.
Macht es eigentlich gebührenmäßig einen Unterschied, ob der Notar komplett beurkundet oder nur die Unterschrift beglaubigt?