Hinweis des Gerichts

  • Liebe Mitstreiter,

    eine allgemeine Frage habe ich wieder. Wie geht ihr mit Anfragen der TH um, wenn von ein Hinweis erbeten wird, wie zu verfahren ist? Ich bin unsicher, ob ich diese Anfragen erfüllen muss/kann/sollte. Im Rahmen der Aufsichtspflicht sind wir ja gehalten, die Handlungen der Insolvenzverwalter und Treunhänder zu überwachen. Wenn diese sich unsicher sind, was zu veranlassen ist, ist es dann auch meine Aufgabe, Verfahrensanweisungen zu erteilen?

    Da dies schon öfter vorkam, würde mich eure Meinung dazu interessieren.

    Danke

  • Im Prinzip so wie du geschrieben hast: bei dem was unserer Aufsicht unterliegt, gebe ich auch einen Hinweis was ich für richtig halte.

    Es wäre ja albern, vorher eine Anfrage ob das Gericht die beabsichtigte Verfahrensweise für richtig hält nicht zu beantworten und hinterher zu sagen: das war jetzt aber falsch

  • Die von Queen skizzierte Trennung in rechtliche Hinweise ja, wirtschaftliche Hinweise nein, halteich für angemessen. Mit folgender möglicher Ausnahme: Eine wirtschaftliche Vorgehensweise, die absehbar so unwirtschaftlich ist, dass sie zum Regressfall werden wird, sollte man im Rahmen eines wirtschaftlichen Hinweises schon aufdecken können. Aber ob es jemals einen von vorne herein so klaren Fall geben wird?

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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