Liebe Mitstreiter,
eine allgemeine Frage habe ich wieder. Wie geht ihr mit Anfragen der TH um, wenn von ein Hinweis erbeten wird, wie zu verfahren ist? Ich bin unsicher, ob ich diese Anfragen erfüllen muss/kann/sollte. Im Rahmen der Aufsichtspflicht sind wir ja gehalten, die Handlungen der Insolvenzverwalter und Treunhänder zu überwachen. Wenn diese sich unsicher sind, was zu veranlassen ist, ist es dann auch meine Aufgabe, Verfahrensanweisungen zu erteilen?
Da dies schon öfter vorkam, würde mich eure Meinung dazu interessieren.
Danke