Vom Vormund wird mir ein Ausbildungsvertrag des Mündels vorgelegt. Einen Antrag auf Genehmigung wurde seitens des Vormunds nicht gestellt.
Ich gehe davon aus, dass es eines Antrags nicht bedarf und ich den Ausbildungsvertrag von Amts wegen genehmigen kann.
1) Liege ich hier richtig?
2) Ist die Genehmigung auch dem Ausbildungsbetrieb zuzustellen oder ist dieser in einer sonstigen Weise an dem Verfahren zu beteiligen?