Rückgabe Bestellungsurkunden an welches Gericht

  • Ein Pflegschaftsverfahren wurde 2024 von einem anderen Amtsgericht aufgrund Wohnsitzwechsel des Pfleglings an mich abgegeben.

    Das Verfahren ist nun beendet und ich habe die Bestellungsurkunde beim Pfleger zurückgefordert.

    Dieser teilt mit, dass er die Bestellungsurkunde bei uns abgegeben hat.

    Die Bestellungsurkunde enthält noch den Namen des ursprünglichen Gerichts und wurde von unserem Posteingang (ohne mein Wissen) an dieses Gericht weitergeleitet.

    In der Akte welches Gerichts muss die Bestellungsurkunde abgelegt werden? Oder ist das egal?

  • Das Gericht, an das die Bestellungsurkunde vermeintlich geschickt wurde, teilt mir nun mit, dass sich diese dort nicht befindet. Bei uns im Haus ist sie aber auch nicht.

    Leider kann ich nicht mehr nachvollziehen, ob die Bestellungsurkunde vom Pfleger tatsächlich bei uns abgegeben wurde oder dieser das nur behauptet.

    Es muss davon ausgegangen werden, dass die Bestellungsurkunde nicht mehr auffindbar ist.

    Was ist von meiner Seite aus nun zu tun?

  • Das Gericht, an das die Bestellungsurkunde vermeintlich geschickt wurde, teilt mir nun mit, dass sich diese dort nicht befindet. Bei uns im Haus ist sie aber auch nicht.

    Leider kann ich nicht mehr nachvollziehen, ob die Bestellungsurkunde vom Pfleger tatsächlich bei uns abgegeben wurde oder dieser das nur behauptet.

    Es muss davon ausgegangen werden, dass die Bestellungsurkunde nicht mehr auffindbar ist.

    Was ist von meiner Seite aus nun zu tun?

    Gibt es denn irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass der Pfleger nicht die Wahrheit erzählt? Was hätte er denn davon, die Bestellungsurkunde heimlich zu behalten? Dass Unterlagen auf dem Postweg verloren gehen, passiert doch ständig.

    Wenn man dem Pfleger trauen kann: Vermerk in die Akte, dass die Urkunde verloren gegangen ist.

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