Ein Pflegschaftsverfahren wurde 2024 von einem anderen Amtsgericht aufgrund Wohnsitzwechsel des Pfleglings an mich abgegeben.
Das Verfahren ist nun beendet und ich habe die Bestellungsurkunde beim Pfleger zurückgefordert.
Dieser teilt mit, dass er die Bestellungsurkunde bei uns abgegeben hat.
Die Bestellungsurkunde enthält noch den Namen des ursprünglichen Gerichts und wurde von unserem Posteingang (ohne mein Wissen) an dieses Gericht weitergeleitet.
In der Akte welches Gerichts muss die Bestellungsurkunde abgelegt werden? Oder ist das egal?