Hallo zusammen,
mich würde mal eure Meinung interessieren. Ich war immer der Ansicht, dass die Beiordnung von Rechtsanwälten auch für das Überprüfungsverfahren weiterhin gilt, soweit keine gerichtliche Aufhebung oder einvernehmliche Mandatsniederlegung erfolgt ist. Eine Vereinbarung, dass die Beiordnung nur für das Hauptsacheverfahren gilt, war m.E. unzulässig, ich glaube da gibt es auch keine Entscheidung des BGH, die mir jedoch leider entfallen ist.
Nun reichte mir eine Partei im Rahmen der Überprüfung eine Abschrift des Schreibens d. Rechtsanwalts an sie ein, in dem diese darauf hinwiesen, dass sie für den Fall, dass sie auch im Überprüfungsverfahren tätig werden sollten, Kosten für die Partei anfallen. Meines Erachtens wäre das nicht zulässig. Wie seht ihr das?