Bei Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen ist hier die Frage aufgekommen, wie man das Eintragsungsersuchen aus einer eAkte elektronisch an das Grundbuchamt übermittelt.
Hier ist das Erstellen des Ersuchens im Formular des betreffenden Beschlusses (Anordnung, Aufhebung) vorbelegt. In einem solchen Fall signiert der Rechtspfleger das Ersuchen mit und es wird in der eAkte gespeichert. Es gibt aber wohl keine Möglichkeit, das signierte Ersuchen ohne weiteres an das Grundbuchamt zu verschicken.
Erstellt man das Ersuchen nicht im Editor, kann das Ersuchen über den Reinschriftendialog elektronisch an das Grundbuchamt übermittelt werden. Die Signatur erfolgt dann aber typischerweise durch die Geschäftsstelle und nicht durch den ersuchenden Rechtspfleger, was möglicherweise beim Grundbuchamt zu rechtlichen Bedenken führt.
Einstweilen habe ich vorgeschlagen, die Ersuchen weiterhin in Papierform an das Grundbuchamt zu geben.
Wie gehen anderen Gerichte mit forumSTAR damit um?