183 SGG oder nicht ?

  • Hallo,

    ich habe hier eine Klage, in der es darum geht, einen Feststellungsbescheid aufzuheben. Die Krankenkasse wollte Euro 40.000,00 von der Mandantin wegen einer Beitragspflicht. Die Mandantin hat die Krankenkasse gekündigt und ist ins EU-Ausland verzogen. Die KK hat dies nicht anerkannt und die Mandantin freiwillig versichert und möchte jetzt Euro 40.000,00 haben. Das Gericht hat jetzt für die Mandantin entschieden, dass sie in der Zeit, in der sie im Ausland lebte, nicht in Deutschland freiwillig versichert gewesen sei und den Feststellungsbescheid aufgehoben.

    Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob ich Betragsrahmengebühren abrechnen soll oder hier in diesem Fall aus dem StW von Euro 40.000,00 und wäre für Tipps dankbar :)


    Vielen lieben Dank :)

  • Kannst Du ja versuchen, aber ich würde dir das um die Ohren hauen...

    Weil ich das so auslege, dass bei Streitigkeiten mit dem Bürger die Rahmengebühren gelten, aber bei Streitigkeiten, z.B. der Träger untereinander oder mit Ärzten die Wertgebühren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!