Hallo,
ich habe hier eine Klage, in der es darum geht, einen Feststellungsbescheid aufzuheben. Die Krankenkasse wollte Euro 40.000,00 von der Mandantin wegen einer Beitragspflicht. Die Mandantin hat die Krankenkasse gekündigt und ist ins EU-Ausland verzogen. Die KK hat dies nicht anerkannt und die Mandantin freiwillig versichert und möchte jetzt Euro 40.000,00 haben. Das Gericht hat jetzt für die Mandantin entschieden, dass sie in der Zeit, in der sie im Ausland lebte, nicht in Deutschland freiwillig versichert gewesen sei und den Feststellungsbescheid aufgehoben.
Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob ich Betragsrahmengebühren abrechnen soll oder hier in diesem Fall aus dem StW von Euro 40.000,00 und wäre für Tipps dankbar
Vielen lieben Dank