... Jedenfalls findet sich auch nach erschöpfender Suche in diversen juristischen Datenbanken nichts weiteres zum Thema. Ich betrachte das daher als irrelevant und abgehakt. Wäre ja geradezu peinlich, sich auf eine solche Entscheidung zu beziehen.
Wenn sich nach erschöpfender Suche nichts (aktuelleres) finden lässt, ist das Problem also offenbar seither nicht mehr entscheiden worden. Und dann kann selbstverständlich auch eine fast 90 Jahre alte Entscheidung "relevant" sein.
Geradezu peinlich wäre es, eine solche Entscheidung (nur deshalb) nicht heranzuziehen, weil sie alt ist. Oder weil Deutschland in der Zeit kein Rechtsstaat gewesen ist. Sie ist nur mit entsprechender Sorgfalt zu prüfen. Das gilt aber für aktuelle Entscheidungen ebenso.