Hallo zusammen,
habe folgenden Fall erstmalig vorliegen:
Es wurde nach Urteil des AG der KFB gem. entsprechender Kostengrundentscheidung (Beklagter trägt Kosten) erlassen.
In der zweiten Instanz wurde nun eine Quotelung für beide Instanzen bestimmt: die Klägerin zu 90 % und die Beklagte zu 10 %.
Es wurde auf Nachfrage hin mitgeteilt, dass auf den KFB für die erste Instanz bereits von Seiten des Beklagten (festgesetzter Betrag+ Zinsen) gezahlt wurde.
Wie gehe ich jetzt vor? Muss ich den ersten KFB aufheben und einen neuen entspr. der Quoten erlassen? Berücksichtige ich den gezahlten Betrag? Ich stehe etwas auf dem Schlauch ![]()
Liebe Grüße und Danke im voraus!