Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich benötige euer fachliches Schwarmwissen...
Mir liegt ein "Antrag auf Auslandszustellung eines außergerichtlichen Dokuments in die Tschechische Republik" nach Art. 5 Verordnung (EU) 2020/1784 vor.
Antragsteller ist eine Privatperson. Es ist keinerlei Verfahren oder Sonstiges hier anhängig.
Zugestellt werden soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Und jetzt bin ich komplett überfragt... Sind wir für solche Zustellungen zuständig? Kann ich eine privatschriftliche Unterlassung- und Verpflichtungserklärung zustellen lassen?
Falls ja, welche Gebühren fallen an? Gerichtskosten für mein Tätigwerden? Vorschuss für eine Zustellung in der Tschechischen Republik?
Greift die Verordnung (EU) 2020/1784 überhaupt für solche Fälle?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen herzlichen Dank schon einmal!