Mit dem am 24.06.2025 veröffentlichen Gesetzentwurf zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts steht auch die Einführung eines neuen § 102 ZPO mit entsprechenden Änderungen in den übrigen Verfahrensgesetzen im Raum, wonach unter anderem neu geregelt wird, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss bei bestimmten Änderungen der Kostengrundentscheidung von Amts wegen abzuändern ist.
Konkret soll es künftig heißen:
„§ 102
Änderung der Kostenentscheidung
(1) Wird die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren [...] geändert, so kann das Gericht seine getroffene Kostenentscheidung von Amts wegen ändern. Wird die Kostenentscheidung nach Satz 1 geändert, ist auch eine bereits erfolgte Kostenfestsetzung von Amts wegen zu ändern."
§ 107 ZPO bleibt wohl unverändert.
Was haltet ihr von der geplanten Neuregelung?