Guten Morgen,
ich habe irgendwie einen Knoten im Hirn und weiß nicht, ob ich gerade völlig falsch abbiege...
Ich habe einen Erbvertrag von A+B. Diese setzten sich gegenseitig zu Erben ein und als Schlusserbe den Sohn S.
Als Vermächtnis soll die Tochter T einige Grundstücke erhalten. Als Einschränkung steht dabei, dass sie nicht die Grundstücke erhält, an deren die Firma XY (der Eltern) beteiligt ist.
Es ist TV angeordnet.
Zuerst stirbt B, A wird Erbe und nun stirbt A und der Sohn S wird Alleinerbe.
Ich habe nun den Vermächtniserfüllungsvertrag vor mir, es handelt der TV und die Tochter T als Vermächtnisnehmerin. Aufgeführt sind alle Grundstücke, die sie aufgrund des Vermächtnisses erhalten soll. Es wird auf den Erbvertrag Bezug genommen.
Ich habe das Verfahren übernommen. Der Kollege hatte hier folgendes angefordert:
1. Ein Erbschein, da lt. Nachlassverzeichnis die übergebenden Grundstücke den gesamten Nachlasswert ausmachen und er zweifel an dem Vermächtnis hat bzw. dass die Tochter nicht doch ERbin sein soll.
2. Für den Fall, dass die Tochter nicht Erbin wird, einen Nachweis darüber, dass die übergebenden Grundstücke in dem Vermächtniserfüllungsvertrag nicht die Firma XY betreffen bzw. die Zustimmung des Alleinerben S.
Das NLG hat dann einen Erbschein erteilt mit dem Inhalt, dass der Sohn S Alleinerbe ist sowie "TV ist angeordnet". Fertig.
Und jetzt stehe ich komplett auf dem Schlauch irgendwie.
Ich selbst hätte keinen Erbschein angefordert, da sich aus dem Erbvertrag der Wille des Erblassers klar ergibt. Aber ok.
Nun frage ich mich aber, ob ich das prüfen muss, ober der TV das Vermächtnis korrekt übergibt? Also in meinem Fall, muss ich wirklich prüfen, ob die Grundstücke die Firma betreffend hier nicht mit dabei sind? Ist das nicht gerade die Aufgabe des TV??
Der Notar sieht es so und führte noch aus, dass die Firma bzw. die Beteiligung soll nur dem Sohn zustehen, darum geht es. Dieser ist inzwischen GF der Firma und lt. Aussage des Notars wurde die Übertragung der Grundstücke die Firma betreffend bereits 2021 vorgenommen. Die Firma ist in einem anderen Bundesland.
Mir ist klar, dass ich die Entgeltlichkeit prüfen muss, die ja bei einem Vermächtnis durch TV idR vorliegt. Aber der konkrete Inhalt wie hier, muss ich das prüfen?
Muss der Alleinerbe S jetzt wirklich zustimmen?
Ich wäre für Meinungen sehr dankbar.