Hallo Zusammen,
folgender Sachverhalt:
Eigentümer ist verstorben; zunächst wurde hier in Deutschland ein Erbverfahren durchgeführt, ein Erbschein erteilt und das Grundbuch aufgrund dieses Erbscheins berichtigt (inkl. Kostenbefreiung wg. 2-Jahresfrist).
Im Nachgang stellte sich dann beim Nachlassgericht heraus, dass die Beteiligten im Erbscheinsverfahren falsche Angaben gemacht hatten (ob absichtlich oder wie auch immer ist nicht geklärt). Der Eigentümer hatte seinen letzten Wohnsitz demnach auf Teneriffa.
Die Rechtspflegerin im Nachlassgericht hat sodann den Erbschein wg. örtlicher Unzuständigkeit eingezogen.
Es wurde dann ein Nachlassverfahren in Spanien durchgeführt und hier beim Grundbuch dann ein Europäisches Nachlasszeugnis vorgelegt.
Habe irgendwie im Kopf, dass die Gebührenbefreiung nur für eine einmalige Berichtigung gilt. Ist dies auch in meine Fall so, dass die Beteiligten die Berichtigung nunmehr bezahlen müssen weil ja bereits einmal eine Berichtigung erfolgt ist? Hat jemand eine Ahnung?
Danke!