Gläubiger G meldet im IK-Verfahren des S eine Forderung per Formular zur Insolvenztabelle an. Die Forderung ist nach Eröffnung des Verfahrens entstanden und eine Neuverbindlichkeit, die sich direkt gg. das insolvenzfreie Vermögen des S richtet (Arztbesuch).
Frage: Muss der IV die Forderung aufnehmen und in einem Prüfungstermin beim Insolvenzgericht prüfen lassen (natürlich würde sie vom IV bestritten) oder kann er sie einfach gg. dem G zurückweisen und sich den Prüfungstermin sparen, da hier eh klar ist, dass es sich nicht um eine Forderung nach § 38 oder 39 InsO handelt?