Dauervergütung ab 1.1.2026
Eine Anfrage eines Betreuers (außerhalb des Forums) hat mich auf ein Problem gebracht. Ich habe darüber mit Prof. Fräschle diskutiert - und sein Standpunkt scheint logisch.
Es geht darum, dass die neuen Tabellensätze nicht nur erst ab 1.1.26 (bei laufenden Fällen ab Beginn des Abrechnungsmonats, der im Januar beginnt) gelten, sondern das auch das Änderungsgesetz dazu selbst erst am 1.1.26 in Kraft tritt.
Gerichte können also Beschlüsse mit der neuen Summe erst ab 2.1.26 erlassen. Das wird zwar terminlich knapp, aber die ersten Quartalsauszahltermine, bei denen mindestens ein neuer Monatsbetrag dabei ist, liegen ja Anfang Februar 2026.
Zudem ist ab 1.1.26 kein Änderungsantrag des Betreuers mehr nötig, die Änderung ginge dann auch von Amts wegen, § 48 Abs. 1 Satz 1 FamFG. Satz 2 gilt dann ja nicht mehr.