RA Kosten für Gläubiger

  • In einer Teilungsversteigerung setzen sich zwei Eheleute friedlich auseinander. Eine Bank hat in Abteilung III ein Recht eingetragen und ist bis kurz vorm Termin nicht in Erscheinung getreten. Die Bank lässt sich anwaltlich vertreten (betreibt aber nicht) und erklärt, dass das Recht bestehen bleiben soll, auf Zinsen und einmalige Nebenleistung werde verzichtet. Das Bestehenbleiben ist eine ist gesetzliche Versteigerungsbedingung und das andere eine Minderanmeldung, soweit so gut. Nun will der Anwalt auch seine Vergütung anmelden. Auch das ist noch ok. Für den Wertansatz nimmt er aber das volle im GB eingetragene Recht (über 50.000€) und er verlangt alle Gebühren. Er will auch zum Termin erscheinen und eine Terminsgebühr abgreifen. Alles nur für den erklärten Verzicht auf die Zinsen in einer sonst unproblematischen Teilungsversteigerung. Irgendwie habe ich damit ein Störgefühl, insbesondere mit dem Wertansatz und der Notwendigkeit.

  • Das ist klar aber er könnte parallel die Vollstreckungsversteigerung betreiben. Die Norm kenne ich, trotzdem verbleibt ein Störgefühl. Demnach würde der RA über den vollen Wert der Grundschuld alle Gebühren bekommen (2x VV 3311 und VV 3312) und das nur dafür das er den Zinsverzicht erklärt und ggf. im Termin anwesend ist. Aber selbst wenn diese Kosten anfallen würden, wäre ja noch fraglich, ob sie notwendig sind. Gerade bei einer Bank, bei der die Kreditsicherung zum Tagesgeschäft gehört.

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