Hallo zusammen,
beantragt wurde die Eintragung einer Erwerbsvormerkung für eine AG i.G. mit Sitz in der Schweiz. Vorgelegt wurde mir lediglich die Erwerbsurkunde, keine weiteren Unterlagen. In der Erwerbsurkunde wurde steht "Hr. XYZ handelt sowohl in eigenen Namens als auch als einzelvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer der XYZ AG i.G.", weitere Ausführungen zur AG i.G. wurden nicht gemacht. Bei einer Vor-GmbH würde ich ja noch den Vertrag über die Gründung sowie die Geschäftsführerbestellung (sofern nicht in der Gründungsurkunde enthalten) in der Form des § 29 GBO benötigen. Muss ich diese Unterlagen bei der AG i.G. auch anfordern und wenn ja, benötige ich im vorliegenden Fall bei beiden Unterlagen eine Apostille?
Vielen Dank