Hallo zusammen,
folgender Fall:
Es gibt ein gem. Testament mit der 1. Ehefrau, wonach sich die Eheleute gegenseitig eingesetzt haben und als Schlusserbe ohne Abänderungsbefugnis den gemeinsamen Sohn
Die Frau ist verstorben.
Nach dem Tod seiner 1. Frau hat der Mann neu geheiratet und ein gem. Testament mit dieser neuen Frau erstellt, wonach sie sich gegenseitig eingesetzt haben und als Schlusserbin die Tochter der Frau aus deren 1. Ehe. Die 2. Ehefrau ist ebenfalls seit einigen Jahren ebenfalls verstorben.
Der Mann hat einen Erbscheinsantrag nach der 2. Ehefrau gestellt, wonach er Alleinerbe nach diese geworden ist. Der Erbschein wurde antragsgemäß erteilt.
Nunmehr ist der Mann verstorben und das Nachlassverfahren läuft nun erstmalig an unserem Amtsgericht.
Meine Frage nun:
Ist der Erbschein nach der 2. Ehefrau unwirksam? Meiner Meinung nach ja, weil der Ehemann durch die Bindungswirkung des Testaments mit der 1. Ehefrau nicht neu testieren konnte. Allerdings betrifft es ja den Nachlass der 2. Ehefrau. Sie durfte ja neu testieren. Daher bin ich doch etwas unsicher.
Ich hoffe, ihr versteht den Fall und könnt mir helfen.
Danke und Liebe Grüße