Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich soll einen Ergänzungsbetreuer bestellen, Hintergrund ist der, dass Unterhaltsansprüche d. betreuten Person gegen ein Elternteil geltend gemacht werden sollen. Betreuerin ist die Mutter d. Person.
Das Schreiben mit der Anregung auf Bestellung eines Ergänzungsbetreuers kam von einem RA. Dieser beantragt nun seine Beiordnung und VKH zu bewilligen.
Geht das überhaupt? Welchen Verfahrenswert würde ich überhaupt nehmen?
LG Luisa